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Eltern-Kind-Pass Untersuchungen: alle Termine des Kindes

Der Eltern-Kind-Pass begleitet euer Kind in Österreich bis ins fünfte Lebensjahr. Hier stehen alle Untersuchungszeiträume, wie sie die Verordnung festlegt, und was seit dem 1. Oktober 2026 neu ist.

Eltern-Kind-Pass Untersuchungen im Überblick

Der Eltern-Kind-Pass, bis Ende 2023 Mutter-Kind-Pass, dient in Österreich der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die Untersuchungen sind laut Sozialministerium eine Gelegenheit, Krankheiten früh zu erkennen und rechtzeitig zu behandeln und den Entwicklungsstand des Kindes zu kontrollieren.

Für das Kind sieht der Eltern-Kind-Pass neun ärztliche Untersuchungen vor: fünf in den ersten 14 Lebensmonaten und vier weitere bis zum 62. Lebensmonat. Dazu kommen ein Hörscreening, zwei Hüftultraschall-Untersuchungen und, seit dem 1. Oktober 2026, eine eigene Untersuchung bei der Augenfachärztin oder dem Augenfacharzt.

Kostenlos sind die Untersuchungen, wenn ihr eine Vertragsärztin oder einen Vertragsarzt der Krankenversicherungsträger aufsucht. Durchgeführt werden sie zum Beispiel von eurer Kinderärztin oder eurem Kinderarzt oder in der Allgemeinmedizin.

Wann sind die Eltern-Kind-Pass Untersuchungen?

Die Tabelle folgt der Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung (EKPUV, BGBl. II Nr. 241/2026), die seit dem 1. Oktober 2026 gilt. Die Zeiträume stehen dort wörtlich so.

Ärztliche Untersuchungen des Kindes nach §§ 10 und 12 EKPUV
UntersuchungZeitraumDazu gehört
1.in der 1. Lebenswoche–
2.ab der 4. bis spätestens in der 7. Lebenswocheorthopädische Untersuchung
3.ab dem 3. bis spätestens im 5. Lebensmonat–
4.ab dem 7. bis spätestens im 9. LebensmonatUntersuchung des Hals-, Nasen- und Ohrenbereichs
5.ab dem 10. bis spätestens im 14. LebensmonatAugenuntersuchung
6.ab dem 22. bis spätestens im 26. Lebensmonat–
7.ab dem 34. bis spätestens im 38. Lebensmonat–
8.ab dem 46. bis spätestens im 50. Lebensmonat–
9.ab dem 58. bis spätestens im 62. Lebensmonat–
Weitere vorgesehene Untersuchungen nach §§ 13–15 EKPUV
UntersuchungZeitraum
Hörscreening (in einer Krankenanstalt)in der 1. bis spätestens in der 4. Lebenswoche
Hüftultraschallin der 1. Lebenswoche und ab der 6. bis spätestens in der 8. Lebenswoche
Augenfachärztliche Untersuchung (neu seit 01.10.2026)ab dem 22. bis spätestens im 36. Lebensmonat

Das Gesundheitsportal gesundheit.gv.at beschreibt zusätzlich die Untersuchung direkt nach der Geburt und zählt sie als erste. Dort ist die Untersuchung in der 1. Lebenswoche deshalb die zweite. Gemeint sind dieselben Termine, nur anders nummeriert.

So lest ihr „ab dem 3. bis spätestens im 5. Lebensmonat“

„Lebensmonat“ und „Lebenswoche“ sind Ordnungszahlen. Der erste Lebensmonat ist der Monat, bevor das Kind einen Monat alt wird. Der 3. Lebensmonat beginnt also, wenn euer Kind zwei Monate alt ist.

  • „ab der 4. Lebenswoche“ heißt: ab dem Tag, an dem drei volle Wochen seit der Geburt vorbei sind.
  • „ab dem 3. bis spätestens im 5. Lebensmonat“ heißt: von zwei vollendeten Monaten bis kurz bevor das Kind fünf Monate alt wird.
  • „ab dem 10. bis spätestens im 14. Lebensmonat“ heißt: von neun vollendeten Monaten bis kurz bevor das Kind 14 Monate alt wird.

Ein Beispiel: Ein Kind ist am 1. März geboren. Die dritte Untersuchung ist dann ab dem 1. Mai möglich und spätestens bis Ende Juli vorgesehen.

Welche Untersuchungen braucht man für das Kinderbetreuungsgeld?

Für das Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe sind laut § 2 EKPUV fünf ärztliche Untersuchungen der Schwangeren und die fünf ärztlichen Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat nötig. Die vier weiteren Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat sind vorgesehen, aber keine Voraussetzung dafür. Alle weiteren Untersuchungen, Gespräche und Beratungen der Verordnung sind freiwillig.

Wird ein Termin aus einem Grund überschritten, den die Eltern nicht zu vertreten haben, bleibt das für das Kinderbetreuungsgeld außer Betracht (§ 11 EKPUV).

Eltern-Kind-Pass neu: was sich am 1. Oktober 2026 geändert hat

Am 1. Oktober 2026 ist die neue Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung in Kraft getreten. Gleichzeitig ist die Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 außer Kraft getreten.

  • Die Zeiträume der neun Untersuchungen bleiben gleich. Die alte Verordnung nannte dieselben Lebenswochen und Lebensmonate, nur anders formuliert.
  • Die Augenuntersuchung bei der Fachärztin oder dem Facharzt ist jetzt eigenständig. Bisher sollte sie Teil der sechsten Untersuchung im 22. bis 26. Lebensmonat sein. Seit dem 1. Oktober 2026 ist sie als eigene Untersuchung ab dem 22. bis spätestens im 36. Lebensmonat vorgesehen.
  • Mehr Beratung: Laut Sozialministerium kommt bei der dritten Untersuchung ein Gespräch zu psychosozialen Belastungen dazu. Ab der dritten bis zur neunten Untersuchung gibt es außerdem einen Beratungsteil, unter anderem zu Mundgesundheit und Zahnpflege, Sonnenschutz, Unfallverhütung, Impfungen und Unterstützungsangeboten wie den Frühen Hilfen.

Das neue Programm gilt für Geburten nach dem 30. September 2026 und auch für Kinder, die bisher unter die alte Verordnung fielen. Wer schon einen Papierpass hat, bekommt laut Sozialministerium für die neuen Untersuchungen ein Zusatzheft, bis der elektronische Eltern-Kind-Pass kommt. Nach dem neuen Programm laufen nur die Untersuchungen, die im jeweiligen Zeitraum noch nicht gemacht wurden.

Den Eltern-Kind-Pass mit Heia im Blick behalten

In Heia wählt ihr euer Vorsorge-Land. Mit Österreich zeigt euch die App die Zeiträume des Eltern-Kind-Passes für euer Kind, einschließlich der Augenuntersuchung, und erinnert euch auf Wunsch rechtzeitig. Heia zeigt nur Programme, die anhand offizieller Quellen geprüft sind.

Vor dem Termin hilft die Terminvorbereitung, die erste ist kostenlos: Heia fasst eure Einträge zusammen, ihr ergänzt eure Fragen, und daraus entsteht ein kompaktes PDF für die Kinderärztin oder den Kinderarzt. Wie ihr euch sonst noch vorbereiten könnt, steht im Beitrag Untersuchung vorbereiten.

Lebt ihr in Deutschland? Dort heißen die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9. Die Zeiträume findet ihr in der Übersicht der U-Untersuchungen.

Wie viele Untersuchungen hat das Kind im Eltern-Kind-Pass?

Neun ärztliche Untersuchungen bis zum 62. Lebensmonat, dazu ein Hörscreening, zwei Hüftultraschall-Untersuchungen und seit dem 1. Oktober 2026 eine eigene augenfachärztliche Untersuchung.

Welche Untersuchungen braucht man für das Kinderbetreuungsgeld?

Die fünf Untersuchungen des Kindes bis zum 14. Lebensmonat, zusammen mit den fünf Untersuchungen in der Schwangerschaft. Die späteren Untersuchungen sind vorgesehen, aber keine Voraussetzung.

Wann ist die Augenuntersuchung?

Eine Augenuntersuchung gehört zur fünften Untersuchung im 10. bis 14. Lebensmonat. Die augenfachärztliche Untersuchung ist seit dem 1. Oktober 2026 eigenständig und ab dem 22. bis spätestens im 36. Lebensmonat vorgesehen.

Heißt der Mutter-Kind-Pass jetzt Eltern-Kind-Pass?

Ja. Bis Ende 2023 hieß er Mutter-Kind-Pass. Wer schon einen Papierpass hat, bekommt laut Sozialministerium für die neuen Untersuchungen ein Zusatzheft, bis der elektronische Eltern-Kind-Pass kommt.

Kosten die Untersuchungen etwas?

Bei Vertragsärztinnen und Vertragsärzten der Krankenversicherungsträger sind sie kostenlos.

Quellen

  1. Eltern-Kind-Pass-Untersuchungsprogramm-Verordnung (EKPUV), BGBl. II Nr. 241/2026, §§ 2, 10–16 (RIS)
  2. Mutter-Kind-Pass-Verordnung 2002 (MuKiPassV), BGBl. II Nr. 470/2001, §§ 7 und 9 (RIS)
  3. Sozialministerium (BMASGPK): Eltern-Kind-Pass, Eltern-Kind-Pass-Programm ab 1. Oktober 2026 (Stand 21.09.2026)
  4. oesterreich.gv.at: Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen des Kindes (Kosten)
  5. Gesundheitsportal gesundheit.gv.at: Erste bis dritte Untersuchung des Kindes

Heia beschreibt und ordnet ein, stellt aber keine Diagnosen. Bei Fragen zu deinem Kind wende dich an deine Kinderarztpraxis oder Hebamme.