U-Untersuchungen U1 bis U9: wann welche U ansteht
Zehn Früherkennungsuntersuchungen begleiten euer Kind von der Geburt bis ins sechste Lebensjahr. Hier stehen alle Zeiträume, wie sie die Kinder-Richtlinie festlegt, und wie man sie richtig liest.
U-Untersuchungen im Überblick
Die U-Untersuchungen sind die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder in Deutschland. Geregelt sind sie in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Die aktuelle Fassung wurde am 15. Mai 2025 geändert und ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft.
In den ersten sechs Lebensjahren umfasst das Programm insgesamt zehn Untersuchungen: U1 bis U9, dazu die U7a. Sechs davon liegen im ersten Lebensjahr, danach folgt etwa eine im Jahr.
Ziel ist laut Richtlinie, mögliche Gefahren für die Gesundheit früh zu erkennen, damit ein Verdacht rechtzeitig abgeklärt und bei Bedarf behandelt werden kann. Ab der U2 gehört zu jeder Untersuchung auch eine ärztliche Beratung. Ihr könnt dort also eure eigenen Fragen stellen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Die U-Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die vorgesehenen Zeiträume eingehalten werden.
U-Untersuchungen Tabelle: wann ist welche U?
Die Tabelle gibt § 2 der Kinder-Richtlinie wörtlich wieder. Der Zeitraum ist der empfohlene Rahmen, die Toleranzgrenze der äußere Rahmen, in dem die Untersuchung noch in Anspruch genommen werden kann.
| Untersuchung | Zeitraum | Toleranzgrenze |
|---|---|---|
| U1 | Unmittelbar nach der Geburt | – |
| U2 | 3.–10. Lebenstag | 3.–14. Lebenstag |
| U3 | 4.–5. Lebenswoche | 3.–8. Lebenswoche |
| U4 | 3.–4. Lebensmonat | 2.–4 ½ Lebensmonat |
| U5 | 6.–7. Lebensmonat | 5.–8. Lebensmonat |
| U6 | 10.–12. Lebensmonat | 9.–14. Lebensmonat |
| U7 | 21.–24. Lebensmonat | 20.–27. Lebensmonat |
| U7a | 34.–36. Lebensmonat | 33.–38. Lebensmonat |
| U8 | 46.–48. Lebensmonat | 43.–50. Lebensmonat |
| U9 | 60.–64. Lebensmonat | 58.–66. Lebensmonat |
Für das Datum eures Kindes müsst ihr nichts selbst ausrechnen: Der U-Termin-Rechner zeigt euch alle Zeiträume ab dem Geburtsdatum, direkt im Browser und ohne etwas zu speichern.
Lebenstag, Lebenswoche, Lebensmonat: so wird gezählt
Die häufigste Verwechslung steckt in der Zählweise. „Lebensmonat“ ist eine Ordnungszahl, wie „der dritte Stock“. Der erste Lebensmonat ist der Monat, bevor das Kind einen Monat alt wird. Der zehnte Lebensmonat beginnt also, wenn das Kind neun Monate alt ist.
- Lebenstag: Der Tag der Geburt ist der 1. Lebenstag. Der 3. Lebenstag ist damit zwei Tage nach der Geburt.
- Lebenswoche: Die 4. Lebenswoche beginnt 21 Tage nach der Geburt, also wenn drei volle Wochen vorbei sind.
- Lebensmonat: Der „10.–12. Lebensmonat“ der U6 beginnt bei 9 vollendeten Monaten und endet mit dem ersten Geburtstag.
Ein Beispiel: Ein Kind ist am 1. März geboren. Der 3. Lebenstag ist dann der 3. März, der 10. Lebenstag der 10. März. Der Zeitraum der U6 beginnt am 1. Dezember und läuft bis Ende Februar, also bis zum Tag vor dem ersten Geburtstag.
Wer „10. Lebensmonat“ als „mit 10 Monaten“ liest, plant jede Untersuchung einen Monat zu spät. Der Rechner und die Erinnerungen in Heia zählen deshalb genau wie die Richtlinie.
Was bedeutet die Toleranzgrenze bei den U-Untersuchungen?
Der Zeitraum ist die Zeitspanne, die die Richtlinie für die jeweilige U vorsieht. Die Toleranzgrenze ist etwas weiter gefasst. Laut Richtlinie können die Untersuchungen nur in den angegebenen Zeiträumen unter Berücksichtigung dieser Toleranzgrenzen in Anspruch genommen werden.
Für euch heißt das: Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die Zeitspannen eingehalten werden. Kommt ein Kind zu spät zur Untersuchung, kann die Kostenübernahme entfallen. Lässt sich ein Zeitraum nicht einhalten, rät kindergesundheit-info.de, sich rechtzeitig mit der Krankenkasse in Verbindung zu setzen.
Den Termin selbst vereinbart ihr mit der Praxis, die ihr für euer Kind ausgesucht habt. kindergesundheit-info.de empfiehlt, die Termine immer frühzeitig zu vereinbaren.
Was wird bei den U-Untersuchungen gemacht?
Die Richtlinie nennt für jede Untersuchung Ziele und Schwerpunkte. Ab der U2 gehören immer eine Befragung, eine eingehende körperliche Untersuchung und eine ärztliche Beratung dazu. Hier jeweils ein Satz zu den Schwerpunkten, wie die Richtlinie sie beschreibt:
- U1: Die erste Untersuchung soll innerhalb der ersten 30 Minuten nach der Geburt stattfinden. Ist keine Ärztin und kein Arzt anwesend, übernimmt die Hebamme.
- U2: Sie achtet auf angeborene Erkrankungen und prüft, ob die Screenings für Neugeborene durchgeführt wurden, etwa das Hörscreening.
- U3: Zu den Schwerpunkten gehören die Entwicklung, die Hüftultraschall-Untersuchung und die Impfberatung.
- U4: Im Mittelpunkt stehen die Entwicklung und die Impfberatung.
- U5, U6, U7, U7a und U9: Hier nennt die Richtlinie die Entwicklung, das Sehen und die Impfberatung.
- U8: Zu Entwicklung, Sehen und Impfberatung kommt eine Prüfung des Hörvermögens.
Wie jede Untersuchung genau abläuft, erklärt euch eure Kinderarztpraxis. Wenn ihr euch vorher Fragen notieren wollt, hilft euch der Beitrag U-Untersuchung vorbereiten.
Das gelbe Heft
Nach der Geburt bekommen alle Eltern das Kinder-Untersuchungsheft, meist „gelbes Heft“ genannt. Darin tragen Ärztinnen und Ärzte, teilweise auch Hebammen, das Datum und die Ergebnisse jeder U-Untersuchung ein. Seit dem 1. Januar 2026 werden dort auch die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen Z1 bis Z6 ausführlich dokumentiert.
Zum Heft gehört eine Teilnahmekarte, die man heraustrennen oder abklappen kann. Darauf werden die U-Untersuchungen vermerkt, die bereits stattgefunden haben. Die Richtlinie sieht außerdem ein elektronisches Untersuchungsheft vor, das auf Wunsch statt des gedruckten Hefts genutzt werden kann.
kindergesundheit-info.de nennt drei Dinge, die zu jeder Untersuchung mitkommen sollten: das gelbe Heft, die Gesundheitskarte eures Kindes und den Impfausweis.
Frühgeborene
Für Frühgeborene gelten dieselben Zeiträume. Die Richtlinie schreibt dazu, dass die Untersuchungszeiträume auch bei Frühgeborenen einzuhalten sind. Die frühe Geburt wird bei der Beurteilung der Ergebnisse berücksichtigt.
Nach der U9
Mit der U9 endet die Reihe im Kindergartenalter. Für Jugendliche gibt es die J1, deren Ergebnisse künftig ebenfalls im gelben Heft dokumentiert werden. Außerdem hat der G-BA im August 2026 eine neue U10 für Kinder zwischen 9 und 10 Jahren beschlossen. Durchgeführt werden kann sie erst, wenn der Beschluss in Kraft getreten und die ärztliche Vergütung geregelt ist.
Lebt ihr in Österreich? Dort heißt das Programm Eltern-Kind-Pass. Die Zeiträume findet ihr unter Eltern-Kind-Pass Untersuchungen.
U-Untersuchungen mit Heia im Blick behalten
Heia kennt die Zeiträume der Kinder-Richtlinie. Wenn ihr Deutschland als Vorsorge-Land wählt, zeigt euch die App, welche U als Nächstes ansteht, und erinnert euch auf Wunsch, bevor der Zeitraum beginnt. Einen verpassten Zeitraum zeigt Heia als Information, nicht als Vorwurf.
Vor dem Termin fasst die Terminvorbereitung (die erste ist kostenlos) zusammen, was ihr eingetragen habt, und nimmt eure Fragen auf. Daraus entsteht ein kompaktes PDF für die Praxis.
Was bedeutet „10.–12. Lebensmonat“?
Der 10. Lebensmonat beginnt, wenn das Kind 9 Monate alt ist. Der Zeitraum der U6 läuft also von 9 vollendeten Monaten bis zum ersten Geburtstag.
Was passiert, wenn wir die Toleranzgrenze verpassen?
Dann kann die Kostenübernahme durch die Krankenkasse entfallen. Sprecht am besten früh mit eurer Krankenkasse und eurer Kinderarztpraxis, wie es weitergeht.
Sind die U-Untersuchungen Pflicht?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Die U-Untersuchungen gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, die Krankenkasse übernimmt die Kosten, wenn die vorgesehenen Zeiträume eingehalten werden.
Gelten für Frühgeborene andere Zeiträume?
Nein. Laut Kinder-Richtlinie gelten dieselben Zeiträume. Die frühe Geburt wird bei der Beurteilung der Ergebnisse berücksichtigt.
Kosten die U-Untersuchungen etwas?
Nein, sie gehören zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, wenn die vorgesehenen Zeitspannen eingehalten werden.
Quellen
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Kinder-Richtlinie (zuletzt geändert am 15.05.2025, in Kraft seit 01.01.2026)
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Kinder-Richtlinie, Volltext als PDF (§ 1, § 2, §§ 3–12, § 69)
- kindergesundheit-info.de (BIÖG): U1 bis U9 – Was wird gemacht?
- kindergesundheit-info.de (BIÖG): Termine für Vorsorgeuntersuchungen
- kindergesundheit-info.de (BIÖG): Das Gelbe Heft
- Gemeinsamer Bundesausschuss: Pressemitteilung vom 20.08.2026 zur neuen U10
Heia beschreibt und ordnet ein, stellt aber keine Diagnosen. Bei Fragen zu deinem Kind wende dich an deine Kinderarztpraxis oder Hebamme.